unsere Ortsverbandsführung

Der Ortsbeauftragte

Der Ortsbeauftragte (OB) leitet seinen OV in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Gesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Ortsverbandes. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten.

Der OB ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines OV verantwortlich.

Im Einsatzfall ist er Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene.

Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung der LuK des Ortsverbandes.

Er repräsentiert den Ortsverband nach außen.

Er ist Ansprechpartner für unsere örtliche Helfervereinigung e.V.

der stellv. Ortsbeauftragte

Der stellvertretende Ortsbeauftragte (StvOB) ist Leiter des OV-Stabes bzw. der LuK OV und Abwesenheitsvertreter des Ortsbeauftragten.

In seiner Abwesenheit nimmt er dessen Funktion und Aufgaben wahr. Er ist verantwortlich für den inneren Dienst im Ortsverband, sowie für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung des OV-Stabes.