Der Zugtruppführer (ZTrFü)

Der Zugtruppführer (ZTrFü) ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines/ihres Zugtrupps verantwortlich.

Der ZTrFü ist dem ZFü gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des Zugtrupps verantwortlich.
Der ZTrFü sorgt für die Ausbildung der Helfer*innen seines Zugtrupps, entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt, die Ausbildung durchführt oder überwacht.

Der ZTrFü hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle
Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden.
Der ZTrFü ist verantwortlich für die Durchführung der, seiner Teileinheit übertragenen, Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:

  • die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt
  • die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet
  • im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt
  • Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt
  • die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt