unser OV - Stab

Der Ausbildungsbeauftragte

Der Ausbildungsbeauftragte (AB) koordiniert die Ausbildung im Ortsverband. Er unterstützt den Ortsbeauftragten in allen Ausbildungsangelegenheiten und ist für die Grundausbildung, sowie die Überwachung und Koordination der Standortausbildung, entsprechend den Ausbildungs- und Fachvorgaben, verantwortlich. Bei Einsätzen und Übungen kann er, bei Vorliegen der Voraussetzungen, auch Aufgaben eines Fachberaters bei der anfordernden Stelle wahrnehmen.

Die OV-Köchin

Die Köchin (K) ist für die Verpflegung der Helfer*innen im Ortverband verantwortlich. Im Einsatzfall und während des regulären Dienstbetriebes sorgt sie für die Anforderung und Gewährleistung von Verpflegung und Getränken. Dabei wird sie nach Bedarf von weiteren Helfern*innen unterstützt.

Die Verwaltungsbeauftragte

Die Verwaltungshelferinnen (VwHe) sind für die Erledigung von Verwaltungsarbeiten im Ortsverband verantwortlich. Hierzu gehören insbesondere Anlage und laufende Bearbeitung der Helfer*innenakten, das Führen von Akten, die Erstellung und Ablage von Dokumenten, sowie das Führen und Pflegen unserer Verwaltungssoftware.

Die Verwaltungsbeauftragte

Die Verwaltungshelferinnen (VwHe) sind für die Erledigung von Verwaltungsarbeiten im Ortsverband verantwortlich. Hierzu gehören insbesondere Anlage und laufende Bearbeitung der Helfer*innenakten, das Führen von Akten, die Erstellung und Ablage von Dokumenten, sowie das Führen und Pflegen unserer Verwaltungssoftware.

Der Schirrmeister

Die Schirrmeister (SM) sind für die Vorhaltung, Verwaltung und Erhaltung der Geräte- und Fahrzeug-Ausstattung des Ortsverbandes mitverantwortlich.

Zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben können sie in Absprache mit dem Ortsbeauftragten und Einheitsführern auf Helfer*innen des Ortsverbandes zurückgreifen. Bei Einsätzen erledigen sie vorwiegend logistische Aufgaben.

Der Schirrmeister

Die Schirrmeister (SM) sind für die Vorhaltung, Verwaltung und Erhaltung der Geräte- und Fahrzeug-Ausstattung des Ortsverbandes mitverantwortlich.

Zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben können sie in Absprache mit dem Ortsbeauftragten und Einheitsführern auf Helfer*innen des Ortsverbandes zurückgreifen. Bei Einsätzen erledigen sie vorwiegend logistische Aufgaben.

Die Jugendbetreuerin

Der/die Jugendbetreuer/in (JB) ist für die Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer*innen des Ortsverbandes zuständig. Sie sind verpflichtet, die Junghelfer*innen in allen Angelegenheiten zu betreuen und unter besonderer Rücksichtname der Unfallverhütungsvorschriften entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden.

Sie werden hierbei durch Helfer*innen des Ortsverbandes unterstützt. Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sind das Interesse und die Fähigkeiten der einzelnen Junghelfer*innen zu fördern - dabei müssen der/die Jugendbetreuer/in immer als Vorbild agieren. Bei der externen Jugendarbeit arbeiteen sie mit der Öffentlichkeitsbeauftragten zusammen.

Der Jugendbetreuer

Der/die Jugendbetreuer/in (JB) ist für die Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer*innen des Ortsverbandes zuständig. Sie sind verpflichtet, die Junghelfer*innen in allen Angelegenheiten zu betreuen und unter besonderer Rücksichtname der Unfallverhütungsvorschriften entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden.

Sie werden hierbei durch Helfer*innen des Ortsverbandes unterstützt. Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sind das Interesse und die Fähigkeiten der einzelnen Junghelfer*innen zu fördern - dabei müssen der/die Jugendbetreuer/in immer als Vorbild agieren. Bei der externen Jugendarbeit arbeiteen sie mit der Öffentlichkeitsbeauftragten zusammen.

Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit

Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit und Helfer*innenwerbung (BÖH) ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit, sowie für Maßnahmen zur Helfer*innenerhaltung, -werbung und –reaktivierung des Ortsverbandes zuständig.

Zu den Aufgaben des BÖH gehört insbesondere Helfer*innenwerbung, Pressearbeit und Kontaktpflege zu örtlichen Medien, die Gestaltung von Publikationen und öffentliche Präsenz bei offiziellen Anlässen. Bei der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben, wird der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit und Helfer*innenwerbung bei Bedarf durch weitere Helfer*innen des Ortsverbandes unterstützt.